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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH an die Aktionäre der Vantage Towers AG
RECHTLICHER HINWEIS - WICHTIG
Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH an die Aktionäre der Vantage Towers AG
Zugang zum Übernahmeangebot
Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig.
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Oak Holdings GmbH (die „Bieterin“) zur Veröf- fentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Vantage Towers AG nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehen ist (das „Übernahmeangebot“).
Aktionäre der Vantage Towers AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot wei- tergeleitet zu werden.
Wichtige rechtliche Information
Die Bieterin, die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH, einer von durch Global Infrastructure Partners verwalteten und beratenen Investmentfonds, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft („Oak Consortium“), ist, hat am 9. November 2022 angekündigt, den Aktionären der Vantage Towers AG („Vantage Towers-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- angebots sämtliche nennwertlose Namensaktien der Vantage Towers AG (die „Vantage Towers- Aktien“) zu erwerben.
Das Übernahmeangebot, das auf dieser Internetseite veröffentlicht ist, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt wurde.
Das Übernahmeangebot an die Vantage Towers-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher Vantage Towers- Aktien wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, ins- besondere den Vorschriften des WpÜG, sowie nach bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) unterbreitet.
Die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Übernahmeangebots unterscheiden sich maßgeblich von den vergleichbaren US-amerikanischen Vorschriften. Für Aktionäre, deren Wohnort, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in den Vereinigten Staaten ist (die „US-Aktionäre“), kann die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen nach US- amerikanischem Wertpapierrecht schwierig sein, da sowohl die Vantage Towers AG als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben. US-Aktionäre sind ggf. nicht in der Lage, eine Gesellschaft, die ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, oder deren Organmit- glieder, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, vor einem Gericht außerhalb der Ver- einigten Staaten wegen der Verletzung von US-amerikanischem Wertpapierrecht zu verklagen. Dar- über hinaus kann die Vollstreckung von Urteilen eines US-amerikanischen Gerichts gegen Gesell- schaften, die ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben, mit Schwierigkeiten verbunden sein.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Markt- praxis erfolgt, können die Bieterin, mit der Bieterin verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Vantage Towers-Aktien außerhalb der Vereinigten Staaten erwerben bzw. ent- sprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers- Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffent- licht werden, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland einer anderen einschlä- gigen Rechtsordnung oder den Bestimmungen der Angebotsunterlage erforderlich ist.
Die Durchführung des Übernahmeangebots erfolgt nicht nach den Bestimmungen anderer Rechts- ordnungen. Weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 und 3 WpÜG haben Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernah- meangebots und/oder der das Übernahmeangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam han- delnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher und US-amerikanischer Rechtsvorschriften.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen, die auf dieser Internetseite verfügbar sind, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der Vereinigten Staaten und Kanadas kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Über- nahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen, die auf dieser Internetseite verfügbar sind, dürfen nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehender Un- terlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der Vereinigten Staaten und Kanadas nicht ge- stattet. Die Möglichkeit zur Annahme des Übernahmeangebots durch einen Vantage Towers-Aktio- när, der nicht Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist oder dessen Sitz oder Aufenthaltsort sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der Vereinigten Staaten und Kanadas befindet, könnte rechtlichen Beschränkungen jener Rechtsordnung unterliegen, deren Staatsbürgerschaft dieser Vantage Towers-Aktionär hat oder in der dieser Vantage Towers-Aktionär seinen Sitz hat oder sich aufhält. Vantage Towers-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mit- gliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der Verei- nigten Staaten und Kanadas in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen, die das Übernahme- angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der Vereinigten Staaten und Kanadas annehmen wollen oder die anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der Vereinigten Staaten und Kanadas unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, der Vereinigten Staaten und Kanadas nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufba- ren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung und sonstiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anwendbarer Rechtsvorschriften, einschließlich der oben beschriebenen anwendbaren Vorschriften der Vereinigten Staaten. Die Bieterin übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein Angebot zum Erwerb von Vantage Towers-Aktien erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der in der veröffentlichten Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Ansonsten stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente kein Angebot an die Vantage Towers-Aktionäre zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines An- gebots zum Verkauf von Vantage Towers-Aktien dar und beinhalten oder bezwecken weder die Ab- gabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Übernah- meangebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über diese Internetseite ab- rufbaren Dokumenten könnten Aussagen über die Bieterin, die Vodafone GmbH und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen der „Vodafone-Konzern“), die KKR & Co. Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die „KKR-Gesellschaften“), Global Infrastructure Partners, und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die „GIP- Gesellschaften“) oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „Vantage Towers-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sein können. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glau- ben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die Bieterin, Vodafone GmbH und Oak Consortium machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Ge- schäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, Entwicklung des Industriesektors, in welchem die Bieterin, der Vodafone-Konzern, die KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und der Vantage Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhän- gender Themen auf die Bieterin, den Vodafone-Konzern, die KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesell- schaften und/oder den Vantage Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in den Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über diese Internetseite abrufbaren Dokumenten enthalten sind, ge- macht oder nahegelegt wurden. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könn- ten sich als unzutreffend erweisen, und die Entwicklungen liegen gewöhnlich nicht im Einflussbe- reich der Bieterin oder der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ereignisse oder deren Folgen erheblich von den Erwartungen abweichen können.
Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.